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Privathaftpflichtversicherungen - Deckungssummen

Die Höhe der jeweiligen Deckungssummen, also des maximalen Betrages, den die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall aufwendet, ergibt sich aus den besonderen Versicherungsbedingungen und Risikobeschreibungen, welche Sie ausführlich mit der Versicherungspolice zugesendet bekommen sowie dem Anhang zum Versicherungsschein.

Es gibt je nach Schadenart unterschiedliche Deckungssummen. Teilweise wird vom Versicherer eine Selbstbeteiligung gefordert, auch wenn die Hauptdeckung (Personen- und Sachschäden) ohne Selbstbeteiligung vereinbart wurde.

Diese Selbstbeteiligungen lassen sich teilweise gegen geringe Zuschläge reduzieren, erhöhen oder auch ganz aus dem Vertrag nehmen. Generell gilt, daß es innerhalb eines Vertrages viele unterschiedliche Höchstgrenzen für Entschädigungszahlungen gibt, was die genaue Vergleichbarkeit für den Laien leider erheblich erschwert.

Bei einigen Gesellschaften stehen die maximalen Entschädigungssummen bei jedem Schadenfall im Versicherungsjahr zur Verfügung, bei Anderen wird maximal bis zur 2-fachen Entschädigungshöhe gezahlt.

Die Frage, ob die Versicherungsgesellschaft Ihnen den Vertrag nach einem Schaden von z. Bsp. 1 Millionen € (was übrigens nahezu nie erreicht wird) kündigt, wollen wir hier nicht generell beantworten, aber in den Raum stellen.