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Privathaftpflichtversicherungen - der Vermögensschaden

Als reine Vermögensschäden werden Aufwendungen bezeichnet, denen weder ein Sachschaden noch ein Personenschaden zugrunde liegt. Die hieraus entstehenden Kosten werden bis zur Deckungssumme dem Geschädigten erstattet. Diese Schadenform ist eher selten anzutreffen. Sobald der Vermögensschaden die Folge eines Sach- oder Personenschadens ist (Rentenzahlungen nach einem schweren Fahrradunfall usw.) steht die volle Versicherungssumme für Sach- / Personenschäden zur Verfügung.


Beispiel:

Ein von Ihrem Grundstück aus aufs Nachbargrundstück gestürzter Baum versperrt dem Nachbarn den Weg auf die Straße. Der Nachbar muß mit seinem LKW einen dringenden Kundentermin wahrnehmen. Der Auftrag des Kunden kann nicht erfüllt werden. Der finanzielle Schaden für den Nachbarn ist ein reiner Vermögensschaden, da weder der Nachbar als Person bzw. eine Sache des Nachbarn beschädigt wurde.