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Grundinformationen zu Privathaftpflichtversicherungen

Warum brauche ich eine private Haftpflichtversicherung für mich und meine Familie ?

Grundsätzliches:

Die private Haftpflichtversicherung ist Ihre wichtigste Versicherung überhaupt. Denn wenn Sie versehentlich oder aus Fahrlässigkeit einem anderen einen Schaden zufügen, so haften Sie dafür laut bürgerlichem Gesetzbuch mit Ihrem gesamten heutigen und zukünftigen Vermögen. Kleine Unaufmerksamkeiten oder Nachlässigkeiten können schon großen Schaden verursachen. Auch wer noch so gewissenhaft ist hat mal einen schlechten Tag, ist in Eile oder müde und abgespannt, oder grad nicht richtig bei der Sache - schon ist es passiert.

Man muß mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen haften und zahlen - nicht selten ein ganzes Leben lang. Die Verpflichtung zum Schadenersatz geht sogar auf die Erben über. Außerdem ist die Haftpflicht nicht einmal immer von einem Verschulden abhängig.

Die Haftpflichtversicherung bietet Schutz gegen Schadenersatzansprüche, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben. Unter Haftpflicht versteht man die gesetzliche Verpflichtung den Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat (z. B. durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergeßlichkeit).

Der Versicherer leistet bei Schadensereignissen die den Tod, eine Verletzung oder eine sonstige Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) zur Folge hat, bei Schadensereignissen die die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hat, sowie bei Vermögensschäden die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.


Hierzu übernimmt die Versicherung für Sie folgende Aufgaben:

Sie prüft die Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht) und zahlt im Rahmen des Vertrages den Schaden bei berechtigten Ansprüchen.

Sie übernimmt für Sie die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört. Wußten Sie schon, daß eine Haftpflichtversicherung Sie gegen ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche schützt ?

Sie ist also sozusagen auch eine "kleine Rechtsschutzversicherung". Die Spezialisten der Schadenabteilung prüfen, ob Sie nach BGB ein Verschulden am entstandenen Schaden trifft. Ist dies nicht der Fall, wird der Schadenersatz für Sie juristisch begründet zurückgewiesen. Auch wird eventuelles Mitverschulden vom Geschädigten o. ä. geprüft und berücksichtigt.


Der original Gesetzestext, nachdem sich die private Haftung regelt lautet:

BGB § 823 (Schadenersatzpflicht)
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Dies bedeutet für Sie sinngemäß: Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muß den Schaden ersetzen (Verschuldenshaftung). Bei Kindern regelt § 828 BGB die Haftung in Abhängigkeit vom Alter des Kindes. Kinder unter 7 Jahren sind für die von ihnen angerichteten Schäden grundsätzlich nicht verantwortlich, da sie nicht haftbar zu machen sind. Kinder zwischen 7 und 18 Jahren haften nur, wenn sie die nötige geistige Einsichtsfähigkeit haben.

Wer mindestens 18 Jahre alt ist, ist für Schäden, die er verschuldet hat, voll verantwortlich. Für Schäden, die Minderjährige unter 18 Jahren verursachen, haften - evtl. neben den Minderjährigen selbst - die Aufsichtspflichtigen, also Eltern, Pflegeeltern, Lehrer oder auch andere, wenn sie nicht beweisen können, daß sie bei der Führung der Aufsicht, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet haben (Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast).


Was Sie im Schadenfall beachten sollten:

  • Sie sollten den Schaden unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzeigen. Die Umstände die zu dem Schaden geführt haben sind dem Versicherer ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
  • Erkennen Sie nicht Ihre eigene Schuld ohne Rücksprache mit dem Versicherer an + leisten Sie keine Vorauszahlungen.
  • Sie sind verpflichtet alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.
  • Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist gegebenenfalls auch ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben (informieren Sie die Versicherung darüber). Kommt es zu einem Prozeß über den Haftpflichtanspruch, so ist die Prozeßführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.
  • Weisen Sie den Geschädigten darauf hin, beschädigte Sachen bis zur Schadenregulierung aufzuheben.
  • Übrigens: Auch Schäden innerhalt der Verwandschaft sind mitversichert !