zurück zur Vorseite

Privathaftpflichtversicherungen - Schadenbeispiele - Forderungsausfalldeckung

Schaden zur Forderungsausfalldeckung

Sie werden von einem Verkehrsteilnehmer mit dem Fahrrad angefahren (dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Radfahrer Sie mit Absicht, nur aus Unachtsamkeit oder unter Alkoholeinfluß anfährt !) und erleiden sehr starke Verletzungen.

Der Radfahrer hat keine private Haftpflichtversicherung und ist auch sonst mittellos. Sie erwirken gegen den Radfahrer eine rechtskräftig ausgeurteilte und vollstreckbare Forderung über den entstandenen Schaden (z. Bsp. Rentenzahlungen, Lohnausfall, Schmerzensgeld, Pflegepersonal, Kinderpflegerin usw.).

Ihre Versicherung erstattet Ihnen im Rahmen der Ausfall-Deckung den entstandenen Schaden im Rahmen Ihres Vertrages bis zur Versicherungssumme.