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Mitversichert ist bei diesen Angeboten der Ausfall von (rechtskräftig ausgeurteilten und vollstreckbaren) Forderungen gegenüber Dritten, sofern diese Forderungen durch eine bestehende Privathaftpflichtversicherung gedeckt gewesen wäre. Gezahlt wird der Schaden bis zur hierfür vereinbarten Versicherungssumme (je nach Angebot). Die jeweilige Selbstbeteiligung, welche beim Angebot beschrieben ist, gilt nur für Schäden im Bereich Forderungsausfallversicherung (nicht für den übrigen Vertrag). Folgendes Fallbeispiel: Sie werden von einem Verkehrsteilnehmer mit dem Fahrrad angefahren und erleiden starke Verletzungen. Der Radfahrer hat keine private Haftpflichtversicherung und ist auch sonst Mittellos. Sie erwirken gegen den Radfahrer eine rechtskräftig ausgeurteilte und vollstreckbare Forderung über den entstandenen Schaden (z. Bsp. Rentenzahlungen, Lohnausfall, Schmerzensgeld, Pflegepersonal, Kinderpflegerin usw.). Ihre Versicherung erstattet Ihnen mit der Forderungsausfall-Deckung den entstandenen Schaden im Rahmen Ihres Vertrages bis zur Versicherungssumme. Die Ausfalldeckung übernimmt somit eine sehr wichtige Deckungslücke, da leider nicht alle über eine vernünftige private Haftpflichtversicherung verfügen. Und wer kann schon aus eigenen Mitteln Rentenzahlungen usw. bzw. Sachschäden ( als Fußgänger oder Radfahrer verursachte Verkehrsunfälle mit PKW, LKW, Bus usw.) bis in Millionenhöhe zahlen ? Den genauen Umfang der Forderungsausfall-Deckung finden Sie bei unseren Angeboten sowie den besonderen Versicherungsbedingungen, welche Ihnen zusammen mit dem Versicherungsschein bei Vertragsabschluß zugesendet werden
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