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Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtschaden Herr Muster bewohnt sein eigenes Einfamilienhaus. An einem Wintermorgen stürzt eine Dame auf dem Bürgersteig vor seinem Anwesen. Die Dame verletzt sich sehr. Die Dame wirft Herrn Muster vor, seiner Streupflicht nicht nachgekommen zu sein. Herr Muster wird von der Dame (welche eine Rechtsschutzversicherung hat) auf Schmerzensgeld, Lohnausfall für 2 Monate sowie den Sachschaden an der Kleidung verklagt. Ferner fordert die Krankenversicherung die Krankenkosten zurück, da die Dame 8 Wochen wegen Beinbruches im Krankenhaus lag.
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