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Schäden, die durch Kinder verursacht werden. Ihr 5 Jahre altes Kind spielt zu Hause mit einem Nachbarskind. Beim Zündeln mit Streichhölzern entsteht plötzlich ein Wohnungsbrand. Da Ihr Kind einige Stunden unbeaufsichtigt war, wird Ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen - daher haften Sie für den entstandenen Schaden. Sie gehen mit Ihren 5 Jahre alten Kind spazieren. Ihr Kind sieht auf der anderen Straßenseite einen Ball und rennt los. Ein PKW muß ausweichen und fährt auf einen parkenden PKW auf. Da Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben und das Kind laut Gesetz nicht haftbar zu machen ist, müssen Sie für den entstandenen Schaden nicht haften. hre Haftpflichtversicherung lehnt dann für Sie die unberechtigten Ansprüche ab.
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